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NEWS 2007
 

NEWS # 02/07

Neue Händlerbedingungen für die Teilnahme am electronic cash System

Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) hat die Händlerbedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System überarbeitet. Diese sind seit dem 01.07.2007 gültig und damit Voraussetzung für die Teilnahme am electronic cash-System. Betroffen sind alle bestehenden Terminal-Verträge, die mit TelePay geschlossen wurden, sowie Neuverträge.

Die Änderungen enthalten keine Leistungseinschränkungen, sondern beziehen sich hauptsächlich auf die Erweiterung der Kartenakzeptanz und der Kartenautorisierung im Hinblick auf die geplante SEPA-Migration (Single Euro Payment Area).

   
  Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
   
·  Technischer Anhang zu den Händlerbedingungen
·  Neues Logo „girocard“
·  Hinweis auf mögliche weitere PIN gestützte Debitkartensysteme der Kooperationspartner im Zuge der Einführung von SEPA
·  Änderungen der Entgeltabrechnung zum 01.02.2009
·  Rechtswahl, Gerichtsstand und Sprache (Deutsch) wurden aufgenommen
   
Die neuen „Händlerbedingungen – Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System der deutschen Kreditwirtschaft“ stehen unter DOWNLOAD zum herunterladen bereit. Diese gelten von Ihnen als genehmigt, wenn Sie nicht schriftlich dagegen Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt der Information an Ihr kontoführendes Kreditinstitut abgesandt werden.

Für Fragen rund um das Thema neue Händlerbedingungen steht Ihnen Ihr Vertriebsbeauftragter oder Ihr Kreditinstitut gerne zur Verfügung.

 
   
 
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NEWS # 01/07

Beugen Sie Betrugsfällen vor

Die Medien berichteten von ungewöhnlichen ec-Karten-Betrugsfällen. Dabei wurden Kartenlesegeräte erst manipuliert und dann gestohlen. Auf diese Weise konnten die Kartendaten zunächst ausgespäht und dann auf neue „Karten“ aufgebracht werden.
So können Sie sich und Ihre Kunden schützen.
   
·  Lassen Sie keine unbefugte Person unbeaufsichtigt an das Kartenlesegerät.
   
·  Informieren Sie nach einem Einbruch oder bei Einbruchsverdacht umgehend die Polizei und die TelePay-Hotline.
   
·  Rufen Sie bei Manipulationsverdacht oder offensichtlichen Spuren am Terminal umgehend die TelePay-Hotline an
   
·  Kommt ein Techniker unangemeldet zu Wartungsarbeiten am Terminal, rufen Sie die TelePay an und lassen Sie sich den Auftrag bestätigen, bevor Sie dem Techniker Zugang zu dem Terminal gewähren.
   
Wie die Manipulation der Lesegeräte technisch vorgenommen wurde, konnte von den Ermittlern und den Terminalherstellern noch nicht festgestellt werden. Die Bekämpfung dieser neuen Betrugsform erfordert in jedem Fall die Zusammenarbeit aller Betroffenen.
 
TelePay sieht seine Aufgabe in der unmittelbaren Information und der Schadensabwehr für die eigenen Kunden. Wir beraten und entwickeln zusammen mit den ermittelnden Behörden und Terminalherstellern technische Lösungen, die den Betrug effektiv eindämmen.
 
   
 
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