Der
Zentrale Kreditausschuss (ZKA) hat die Händlerbedingungen
für die Teilnahme am electronic cash-System
überarbeitet. Diese sind seit dem 01.07.2007
gültig und damit Voraussetzung für die
Teilnahme am electronic cash-System. Betroffen
sind alle bestehenden Terminal-Verträge,
die mit TelePay geschlossen wurden, sowie Neuverträge.
Die
Änderungen enthalten keine Leistungseinschränkungen,
sondern beziehen sich hauptsächlich auf die
Erweiterung der Kartenakzeptanz und der Kartenautorisierung
im Hinblick auf die geplante SEPA-Migration (Single
Euro Payment Area). |